AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von AT Clean Team GmbH gelten, unabhängig von der Rechtsnatur des entsprechenden Vertrags, für alle vereinbarten Dienstleistungen und Lieferungen von AT Clean Team GmbH, sofern nichts anderes ursprünglich oder nachträglich schriftlich
vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachstehend „Kunde“)haben keine Geltung. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftlichkeit.
Unwirksame Bestimmungen/Vertragslücken
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Statt einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht und mit dem wirtschaftlichen
Sinn und Zweck des Vertrages vereinbar ist. Vertragslücken werden durch solche Bestimmungen geschlossen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages sowie der Ausgewogenheit der vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner am besten entsprechen.
Allgemeine Pflichten von AT Clean Team GmbH
AT Clean Team GmbH erbringt die Leistungen mit gebotener Sorgfalt und Fachwissen. AT Clean Team GmbH stellt das für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung und koordiniert alle Aktivitäten, die zur reibungslosen Leistungserbringung benötigt werden. AT Clean Team GmbH verpflichtet sich, die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und
Arbeitsbedingungen einzuhalten. AT Clean Team GmbH stellt zudem sicher, dass alle Sozialleistungen (AHV, IV, EO, ALV usw.), Quellensteuern und anderen Entschädigungsleistungen gesetzeskonform abgerechnet und bezahlt werden. AT Clean Team GmbH verpflichtet sich, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau einzuhalten.
Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde vergütet AT Clean Team GmbH alle vertraglich vereinbarten sowie alle vom Kunden zusätzlich abgerufenen Leistungen gemäss separater Vereinbarung.
Der Kunde ist verpflichtet, AT Clean Team GmbH die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen in geeigneter Form unaufgefordert und rechtzeitig zukommen zu lassen. Insbesondere stellt er sicher, dass AT Clean Team GmbH über die an den einzelnen Standorten geltenden internen Regelungen informiert ist (insbesondere standortspezifische Sicherheitsvorschriften). Das zur Ausführung der Leistungen notwendige Wasser sowie den Strom stellt der Kunde AT Clean Team GmbH unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Zutrittsberechtigungen und stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Räume (Lagerflächen, Büros usw.) unentgeltlich zur Verfügung.
Einhaltung von Terminen
AT Clean Team GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten und zugesicherten Termine gemäss Vereinbarung einzuhalten. Sofern ein Liefertermin nicht als „fix“ vereinbart oder zugesichert ist, gilt er nur annähernd. Werden die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Leistungen durch AT Clean Team GmbH vom
Kunden nicht gewährleistet, ist AT Clean Team GmbH im entsprechenden Ausmass von der Einhaltung der ihr gesetzten Termine entbunden.
Einsatz von Subunternehmern
AT Clean Team GmbH ist berechtigt, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer beizuziehen. AT Clean Team GmbH informiert den Kunden über den Beizug von Subunternehmern. AT Clean Team GmbH haftet für die Handlungen und Unterlassungen der Subunternehmer wie für die eigenen
Mitarbeitenden.
Rechnungsstellung und Zahlung
Die Jahrespauschalen der einzelnen zu erbringenden Leistungen werden aufsummiert und in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich in Rechnung gestellt. Für wiederkehrende Pauschalleistungen erfolgt die Rechnungsstellung jeweils monatlich. Projekte, fest offerierte Einmalleistungen oder Leistungen, die nach
Aufwand erbracht und verrechnet werden, werden ausgewiesen und nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Für Projekte oder Einmalleistungen, die länger als 14 Tage dauern, hat AT Clean Team GmbH das Recht, Akontozahlungen zu verlangen. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Nach der Fälligkeit ist ein Verzugszins von 6 % p.a. geschuldet. Ein Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen berechtigt AT Clean Team GmbH nach schriftlicher Mitteilung zur Unterbrechung der vereinbarten oder zugesicherten Leistung. Allfällige Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Vergütung/Preisanpassung
Vergütung Die Preise werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer.
Preisanpassung
Die Preisanpassung basiert zu 80 % auf der Entwicklung der aktuellen Lohn- und Lohnnebenkosten und zu 20 % auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Ändern sich die Kostengrundlagen nach Ablauf von 12
Monaten oder per Ende Kalenderjahr, so ist AT Clean Team GmbH berechtigt, die Preise anzupassen: Die neuen Preise treten in der Regel nach vorgängiger schriftlicher Mitteilung per 1. Januar in Kraft. Eventuelle Erhöhungen gesetzlicher Abgaben können jederzeit, ab Datum der Inkraftsetzung, überwälzt werden.
Änderungen der Leistungen/Zusatzarbeiten
Die berechnete Vergütung basiert auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Änderungen der Leistungen, die vom Kunden angeordnet werden oder sich vom Arbeitsablauf her, aufdrängen bzw. sich durch geänderte gesetzliche Vorschriften ergeben, haben eine Vertragsänderung und eine entsprechende
Preisanpassung zur Folge. Eine Verminderung der Leistungen, die eine Reduktion der Anzahl Mitarbeitenden von AT Clean Team GmbH zur Folge hat, kann erst nach Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist berücksichtigt werden.
Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich generell, während der Dauer der Vertragsbeziehung sowie nach deren Beendigung sämtliche Daten bzw. Informationen der anderen Partei, die sie in Erfüllung dieses Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als
zur Erfüllung dieses Vertrages zu benützen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden.
Vertragsdauer/Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende jedes Monates erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen.
Gewährleistung/Leistungserbringung
Mängel an den durch AT Clean Team GmbH ausgeführten Reinigungsleistungen können bis 2 Tage nach der Leistungserbringung schriftlich gerügt werden. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel. Als Mangel gelten Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Leistung. Mangelhaft ausgeführte Leistungen werden durch AT Clean Team GmbH kostenlos in angemessener Frist nachgebessert.
Haftung
Für direkte Schäden, die AT Clean Team GmbH durch Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet die AT Clean Team GmbH bis zum Betrag der erbrachten Leistung pro Jahr, höchstens jedoch bis zum Betrag von CHF
5’000’000.00 pro Jahr. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn und Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. AT Clean Team GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf die vom Kunden zwingend vorgeschriebene Reinigungsmethode zurückzuführen sind. Bei Verlust von anvertrauten Schlüsseln, sowie von sinngemässen Medien, haftet AT Clean Team GmbH für die Kosten der Ersatzbeschaffung. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Bei besonders sensitiven Schlüsseln (z.B. Generalschlüssel, Schlüssel für den Zutritt zu Lagerräumen mit wertvollen Produkten) hat der Kunde AT Clean Team GmbH bei der Übergabe schriftlich
darauf hinzuweisen. Schadenersatzansprüche müssen AT Clean Team GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, spätestens 2 Arbeitstage nach Eintritt des schädigenden Ereignisses.
Annahmeverzug
Der Kunde haftet gegenüber AT Clean Team GmbH für den Schaden, den er ihr dadurch zufügt, dass er vertraglich vereinbarte eigene Leistungen als Voraussetzung einer Dienstleistung von AT Clean Team
GmbH nicht termingerecht erbringt oder wenn er AT Clean Team GmbH den für die Erbringung einer Dienstleistung notwendigen Zutritt nicht gewährt.
Objektübernahme
AT Clean Team GmbH wird eine Frist von 1 Monat nach Objektübernahme gewährt, um das Objekt auf allfällige zum Zeitpunkt der Übernahme bereits bestehende Mängel zu überprüfen. Solche Mängel werden durch AT Clean Team GmbH schriftlich angezeigt.
Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt berechtigen AT Clean Team GmbH, die Erbringung ihrer Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert.
Solche Terminverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, die weder AT Clean Team GmbH noch der Kunde zu vertreten haben und durch die AT Clean
Team GmbH die Erbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. Streik, Pandemie, rechtsmässige Aussperrung, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen,
Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmängel usw.
Anwendbares Recht/Gerichtstand
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt Zürich. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Zürich, August 2020